Kosten
Schulgeld und Gebühren
Einschreibegebühr
Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler haben eine einmalige Einschreibgebühr von Fr. 200.– zu entrichten.
Schulgeld
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton St. Gallen stipendienrechtlichen Wohnsitz haben, bezahlen kein Schulgeld. Alle übrigen bezahlen ein jährliches Schulgeld von Fr. 20’000.– für das Gymnasium und Fr. 17’700.– für die Fachmittelschule. Für Sonder- und Härtefälle hat der Regierungsrat spezielle Weisungen erlassen. Diese regeln das Schulgeld bei beschränktem zivilrechtlichem Wohnsitz und für Kantone mit Gegenrecht.
Instrumentalunterricht
Die Kostenbeteiligung für den freiwilligen Instrumentalunterricht beträgt pro Semester Fr. 725.- für 1 Lektion, Fr. 362,50 für ½ Lektion wöchentlich.
Für Schülerinnen und Schüler mit dem SPF Musik ist der Unterricht im Hauptinstrument im Rahmen einer Lektion gratis. Ebenso ist der obligatorische Instrumentalunterricht in der FMS Pädagogik unentgeltlich.
Die Rechnungstellung erfolgt pro Semester.
Schülerinnen und Schüler mit bezahltem Musikunterricht, die ein oder mehrere Geschwister mit bezahltem Musikunterricht an einer st. gallischen Mittelschule haben, kommen in den Genuss eines ‘Geschwisterrabatts’. In diesem Falle ist auf dem Anmeldeformular für Instrumentalunterricht Name und Vorname, Klasse sowie Schule der Schwester bzw. des Bruders anzugeben. Details entnehmen Sie dem Merkblatt für den Instrumentalunterricht.
Schulmaterial, Exkursionen, Zertifikatsprüfungen
Die Kosten für Bücher, Schulmaterial, Exkursionen, Schulreisen, Studien- und Lagerwochen und Sprachzertifikatsprüfungen gehen zu Lasten der Studierenden (ca. Fr. 1'500.– jährlich). Finanzielle Beihilfe ist auf Gesuch hin in Härtefällen möglich. Die Gesuche sind an den Verwalter zu richten.
Verwaltungsbeitrag, Kopiergebühren
Obligatorischer Verwaltungsbeitrag: Gemäss Beschluss des Kantonsrates haben die Eltern eine Jahrespauschale für allgemeine Verwaltungsdienstleistungen von Fr. 200.– zu entrichten (seit 2004/05).
Die Schule stellt Kopierkosten zusammen mit dem obligatorischen Verwaltungsbeitrag in Rechnung.
CampusCard / Nutzerkarte Kraftraum
Beim Eintritt in die Kantonsschule Heerbrugg erhalten alle Studierenden einen Schülerausweis (CampusCard). Geht dieser verloren, kann auf dem Sekretariat für Fr. 20.– ein neuer Ausweis bezogen werden.
Für die Nutzung des Kraftraumes mit Milon-Geräten wird eine Nutzerkarte für Fr. 10.– abgegeben.
Schlüsseldepot Garderobenschrank
Den Schülerinnen und Schülern wird ein Garderobenkästchen (zu zweit, evtl. auch zu dritt) zur Verfügung gestellt. Das Depot für den Schlüssel beträgt Fr. 20.– und wird rückerstattet, wenn der Schlüssel beim Austritt aus der Schule zurückgegeben wird.
Austritt nach Probezeit
Bei Rückweisung nach der Probezeit wird das Schulgeld pro rata zurückerstattet.
Nicht zurückerstattet werden aber die Einschreibegebühr und der obligatorische Verwaltungsbeitrag. Die gleiche Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, die während der Probezeit freiwillig austreten. Bei einem Austritt vor Ende des 1. Semesters wird das Schulgeld des 2. Semesters nicht in Rechnung gestellt.
Abschlussprüfung
Für die Abschlussprüfung ist eine Gebühr in der Höhe von Fr. 200.– zu bezahlen.
Diese Angaben entsprechen den Informationen der aktuellen KSH-Broschüre.
Stipendien
Stipendien sind Geldleistungen für die Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Freiwillige Rückzahlungen werden wieder für die Ausrichtung von Stipendien verwendet.
Der Kanton gewährt Stipendien, soweit die vollen Ausbildungskosten den Eltern nicht zugemutet werden können. Allfällige weitere Beihilfen werden dabei berücksichtigt. Der Entscheid über die Stipendiengewährung liegt bei der Stipendienabteilung des Bildungsdepartementes.
Sowohl erstmalige als auch wiederholte Stipendiengesuche sind schriftlich und fristgerecht mit offiziellem Formular beim Dienst für Finanzen und Informatik einzureichen.
Verspätete Gesuche können, Notfälle ausgenommen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gesuche werden streng vertraulich behandelt und haben auf die Beurteilung des Stipendiaten an der Schule keinen Einfluss. Am Ende des ersten Semesters wird allen Bewerberinnen und Bewerbern bzw. deren Eltern ein schriftlicher Entscheid zugestellt und die entsprechende Stipendienrate für das verflossene Semester rückwirkend ausbezahlt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Weitere Stipendienstellen sind
• Ernst Schürpf-Stiftung, Stipendienabteilung des Bildungsdepartementes, St. Gallen (nur für Kantonsbürger bzw. Kantonsbürgerinnen mit guten Leistungen)
• Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons St. Gallen, Kirchenratskanzlei, Oberer Graben 43, St. Gallen
• Katholische Administration, Klosterhof 6a, St. Gallen
Weitere Auskünfte erteilen
• Der Verwalter der Kantonsschule Heerbrugg
• Stipendienabteilung des Kantons St. Gallen, Davidstr. 31, St. Gallen
• Berufsberatungsstellen der Bezirke
• Bezirksstellen Pro Juventute
• Gemeindeämter und Pfarrämter der Wohngemeinden
Termin für das Frühjahrssemester: 15. Mai
Termin für das Herbstsemester: 15. November
Dienst für Finanzen und Informatik
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
Tel.: 058 229 48 82