Maskenpflicht

In vielen Schulen im Kanton St.Gallen ist derzeit wegen relativ zahlreicher positiv getesteter Personen mit entsprechenden isolationsbedingten Ausfällen die Lage kritisch. Vor diesem Hintergrund hat am 24. November 2021 ein Austausch des Präsidenten des Bildungsrates und Vorsteher des Bildungsdepartements mit der Kontaktgruppe COVID-19 stattgefunden. Der Präsident des Bildungsrates hat deren Empfehlung Folge geleistet und neue Weisungen zur Maskenpflicht und zum Unterricht erlassen.

Ab Freitag 26.11.2021 gelten zusammengefasst unbefristet folgende Massnahmen:

  • Maskenpflicht für alle
  • Maskenpflicht auch im Singen, bei Chor- und Theaterproben, jedoch nicht bei offiziellen Auftritten vor Publikum
  • Keine allgemeine Maskenpflicht im Sport, aber Verbot von Kontaktsportarten in Innenräumen
  • Ski- und Sportlager: Diese können durchgeführt werden. Es wird empfohlen, vor dem Lager mit den SuS eine Testung durchzuführen.

Konzerte, etc.: Der Entscheid, ob diese durchgeführt werden können liegt beim Rektorat. Falls mehr als 30 Personen anwesend sind, gilt 3G und Maskenpflicht.

Schulleitung