Informationen zum Unterrichtsbeginn

Der Bildungsrat hat die Weisungen zum Unterricht an den kantonalen Schulen der Sekundarstufe II während der COVID-19-Epidemie angepasst. Neu geregelt ist u.a. folgender Punkt: Ab dem 9. Mai 2021 sind mehrtägige besondere Unterrichtsveranstaltungen mit auswärtiger Übernachtung wieder zulässig. Der Passus, wonach im Sportunterricht Kontaktsportarten verboten sind, wurde gestrichen. Die Maskenpflicht gilt wie bis anhin in jedem Fall in Garderoben sowie beim Sportunterricht in Ganzklassen in geschlossenen Räumen.

Einsatz von Schnelltests
Die kantonale Teststrategie von Kantonsarztamt und Amt für Gesundheitsvorsorge sieht weiterhin vor, auf gezielte Ausbruchstestungen zu setzen. Die Teststrategie des Bundes beruht unter anderem durch den Einsatz der Schnelltests auf Selbstverantwortung. Obwohl diese Schnelltests jeweils nur das Ergebnis einer Momentaufnahme wiederspiegeln und deren Aussagekraft seitens des Kantonsarztamtes als eher gering eingestuft wird, können die zur Verfügung stehenden Selbst-Schnelltests (5 pro Person und Monat, in Apotheken erhältlich) nach Wunsch im familiären Umfeld beispielsweise vor und nach einem Lager eingesetzt werden. Ein flächendeckendes Testing vor und nach Lagern ist seitens der kantonalen Stellen nicht vorgesehen.

Generelle Maskenpflicht
Die Maskenpflicht an den Schulen der Sekundarstufe II basiert auf Bundesrecht. Sie gilt, bis dieses gelockert wird. Der Kanton St.Gallen hat keine Möglichkeit, die Maskenpflicht an den Mittelschulen in eigener Regie zu lockern oder aufzuheben.

Details und Erwägungen zu den angepassten Weisungen finden sich im Beschluss des Bildungsrates (BRB 2021/61).

Schulleitung