Corona-Regelungen ab 13.09.2021

Die am Mittwoch, 08.09.2021 vom Bundesrat angekündigten verschärften Massnahmen führen auch an der KSH zu neuen Vorgaben. Ab Montag, 13.09.2021 gilt bis auf Weiteres eine allgemeine Maskentragepflicht im Schulgebäude für alle Schulangehörigen. Das kantonale Schutzkonzept wird gegenwärtig überarbeitet und ist demnächst auf der Homepage einsehbar.

  • Ausgenommen von der Maskenpflicht ist lediglich der Sportunterricht (beim Besuch im Hallenbad gilt die 3G-Regel).
  • Für auswärtige Personen gilt für Veranstaltungen die 3G-Regel.
  • Bei Exkursionen und Reisen gelten die Vorgaben des Bundesrates für alle Teilnehmer*innen über 16 Jahre. Sind einzelne ungeimpfte Schülerinnen und Schüler nicht bereit, sich auf eigene Kosten testen zu lassen, sind sie damit u.U. von einzelnen Programmpunkten ausgeschlossen. Die Details werden dem Schüler, der Schülerin vom zuständigen Prorektor vorgegeben.
Schulleitung